Betriebliches Eingliederungsmanagement
Trotz einer sehr geringen Fallzahl (4%) verursachen Langzeiterkrankungen, die sich über 6 Wochen erstrecken, rund 42% des Gesamtvolumens der Arbeitsunfähigkeit in Deutschland (z. B. AOK, 2019). Seit dem 1. Mai 2004 sind Arbeitgeber – unabhängig von der Beschäftigtenzahl sowie den Ursachen von Langzeiterkrankungen – daher verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in ihrem Unternehmen einzuführen.
Angebot
Psychische Erkrankungen, deren Fallzahl in Deutschland seit Jahren steigt, führen besonders häufig zu langen Fehlzeiten (im Durchschnitt 26 Tage) und sind inzwischen für fast jede zweite Frühverrentung (43%) verantwortlich (AOK, 2019; Deutsche Rentenversicherung Bund, 2018). Gerade bei einer Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung ist es für das Gelingen des BEM-Prozesses entscheidend, psychologische Expertise einzubinden.
Auch Zeitersparnis, die – gerade für kleine und mittelständische Unternehmen – kostspielige Zusatzqualifizierung der Beschäftigten sowie das erhöhte Vertrauen in externe Berater, können zudem in der Praxis wichtige Faktoren sein, die für die Beauftragung externer Beratungsdienste im BEM sprechen.
Die Psychologinnen und Psychologen der dispo-Tf Medical & Safety GmbH beraten Sie gerne zu den Themen der Einführung und Umsetzung eines BEM.
Das psychologische Angebot der dispo-Tf Medical & Safety GmbH richtet sich ferner auf die praktische Unterstützung bei der Umsetzung eines BEM in Ihrem Unternehmen.
Was genau ist BEM?

Im BEM sollen die im Betrieb existierenden Strukturen sowie die vorhandenen und herstellbaren Potentiale genutzt werden, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Hauptziele der beruflichen Eingliederung sind folglich:
- die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- die Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- der Erhalt des Arbeitsplatzes
Dafür erarbeiten die Betroffenen gemeinsam mit einem BEM-Team Möglichkeiten, wie die krankheitsverursachenden Gefährdungen aus der Arbeit beseitigt oder verringert werden können.
Zum BEM-Kernteam zählen dabei:
- Arbeitgeber bzw. Arbeitgebervertretung
- Betriebs-/Personalrat
- Schwerbehindertenvertretung
Darüber hinaus werden häufig folgende Personengruppen beteiligt:
- weitere Interessensvertretungen (z. B. Gleichstellungsbeauftragte)
- Werks-/Betriebsärzte
- Behandelnde Ärzte und Fachärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Arbeits- bzw. Betriebspsychologen
- Führungskräfte
- Kollegen
- Rehabilitationsträger
- Integrationsamt
Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
Erhalt des Arbeitsplatzes
Was ist der gesetzliche Rahmen?
Gesetzlich ist das BEM in §167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IV) in folgendem Wortlaut verankert:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Arbeitsplatz erhalten werden kann.“
Vorteile durch BEM
Neben den offensichtlichen Vorteilen, die ein BEM für die betroffenen Beschäftigten hat (z. B. Optimierung der Arbeitsbedingungen, Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und Ehrhaltung des Arbeitsplatzes), ergeben sich für Unternehmen Chancen, wie z. B.
- Reduzierung von Krankheitstagen und Personalkosten
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen und
- (bei Einsatz externer Beratungsdienste) Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Wahrung der Neutralität und Objektivität.
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