Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Räumung der Arbeitsstätten bereitzustellen.
Bei normaler Brandgefährdung wie etwa in typischen Bürogebäuden ist nach der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Bei erhöhter Brandgefährdung wie beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Anwesenheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte ist eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich (siehe ASR A2.2 Tabelle 4). In diesen Fällen kann die Ausbildung von 10% der Beschäftigten und mehr erforderlich sein.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich immer aus der Gefährdungsbeurteilung, in der auch weitere Besonderheiten wie Schichtbetrieb und Abwesenheit von Beschäftigter (z. B. Urlaub, Krankheit und Personalwechsel) zu berücksichtigen sind.
Alle im Betrieb beschäftigten können diese Ausbildung ohne Vorkenntnisse machen.
Übrigens müssen sich Beschäftigte u.a. nach § 15 DGUV V1 ausbilden lassen, wenn der Arbeitgeber sie dazu bestimmt (falls es zu wenige Freiwillige gibt).
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehört auch eine praktische Übung im Umgang mit einem Feuerlöscher.
Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- realitätsnahe Übung mit einem Feuerlöscher (Löschung eines Entstehungsbrands)
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
2–4 Stunden je nach Branche + eine Stunde Löschübung
max. 20 Personen
Ort der Ausbildung
Die Löschübungen finden immer entweder auf unserem Standort am Betriebsbahnhof Oberschöneweide oder in unserer Zentrale Wolfener Str. 32-34 am S-Mehrower Allee statt.
Zum Bahnbetriebswerk Schöneweide kommt man am besten mit der S-Bahn (S 45, S 46, S 8, S 9), S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide. Vom S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide gehen Sie nur ein paar Schritte über die Fußgängerbrücke und Sie sind mitten im Geschehen. Parkplätze sind auch vorhanden (Einfahrt Landfliegerstr.1, Dampflokfreunde Berlin).